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Dr. med. Rita Grigorean
Sachverständige für Abstammungsgutachten
 
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Vaterschaftstest - für private Auftraggeber

Was untersuchen wir?

Bis vor wenigen Jahren wurden für Abstammungsgutachten Blutgruppenmerkmale bestimmt. Heute können wir die Gene selbst, die so genannte DNA, untersuchen. Von den Erbstrukturen, die für Vaterschaftsuntersuchungen geeignet sind, werden nur solche ausgesucht, die zum einen keine zusätzlichen Informationen über Krankheitsrisiken oder die Persönlichkeit der betreffenden Person liefern können und die zum anderen in möglichst vielen unterschiedlichen Varianten vorkommen. Aus der Kombination entsteht ein personenspezifischer genetischer Fingerabdruck. Das Merkmalsmuster jedes Menschen besteht immer zur Hälfte aus Merkmalen seiner Mutter, zur Hälfte aus Merkmalen seines Vaters.

Wie sieht das Ergebnis aus?

Der Vergleich der Muster von Kind, Mutter und fraglichem Vater erlaubt es zweifelsfrei, einen Vater von einem Nicht-Vater zu unterscheiden. Die Vaterschaft eines Mannes gilt als sicher ausgeschlossen, wenn Kind und Mann in mindestens drei Merkmalen, die das Kind von seinem wahren Vater ererbt haben muss, nicht übereinstimmen. Sind alle für die Vaterschaft erforderlichen Merkmale bei dem betreffenden Mann nachweisbar, so ist er nicht von der Vaterschaft auszuschließen. Die Wahrscheinlichkeit für seine Vaterschaft wird umso höher, je seltener die einzelnen Merkmale in der Bevölkerung vorkommen. Ab einem Wahrscheinlichkeitswert von 99.9 % gilt die Vaterschaft eines Mannes als praktisch erwiesen, in den meisten Fällen werden deutlich höhere Werte erreicht (> 99,9999 %).

Bei einem privaten Vaterschaftstest, der nur der persönlichen Information dient, werden die Untersuchungen etwas einfacher durchgeführt. Da wir auch bei diesen privaten Tests die aktuellen Richtlinien einhalten – insbesondere die Identität der untersuchten Personen überprüfen und dokumentieren -, erfüllen sie alle Anforderungen, um gerichtlich anerkannt zu werden. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der zuständige Familienrichter. Verlangt er zusätzliche Untersuchungen, können wir das Gutachten ergänzen – es muss kein komplett neues Gutachten erstellt (und bezahlt) werden.

Probenentnahme und Untersuchungsablauf

Können Sie die Proben nicht in unserem Labor entnehmen lassen, vereinbaren wir für Sie einen Termin bei einem Gesundheitsamt oder einem Arzt in Wohnortnähe, die dann in unserem Auftrag und nach unseren Anweisungen die erforderliche Identitätskontrolle und den Versand der Proben durchführen (die Kosten für auswärtige Probenentnahmen müssen allerdings vom Auftraggeber übernommen werden). Als Untersuchungsmaterial sind Mundschleimhautabstriche in den meisten Fällen ausreichend. Nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen zur eindeutigen Klärung eines ungewöhnlichen Befundes zusätzliche Untersuchungen angeschlossen werden sollten, kann die Entnahme einer Blutprobe notwendig werden.

Datenschutz und Schweigepflicht

Aus rechtlichen Gründen nehmen wir Einsendungen von anonymen Untersuchungsmaterialien (wie Kaugummi oder Schnuller) nicht an. Wir führen die Untersuchungen nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter durch. Ihre persönlichen Daten und Untersuchungsbefunde werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. Als Ärzte sind wir an unsere berufliche Schweigepflicht gebunden. Ihr Untersuchungsmaterial kann - wenn Sie das wollen - für eventuell erforderliche weiterführende Untersuchungen bei uns sicher aufbewahrt werden.
Ausführliche Hinweise zum Datenschutz (Art. 13, 14 DSGVO) finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.

Sonderfälle

Mit neu etablierten Untersuchungssystemen und speziell für die Auswertung von Defizienzfällen entwickelten Computerprogrammen ist es möglich geworden, auch besonders komplizierte Abstammungsfragen zu klären. (Die Programme ermitteln alle möglichen Merkmale verstorbener oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehender Personen aus denjenigen der an ihrer Stelle untersuchten nahen Verwandten und beziehen sie in die Berechnungen ein.)

Kosten (die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche MwSt.)

1 Abstammungsgutachten (zur Vorlage bei Gericht oder einer anderen Behörde)

590 Euro
2 privater Vaterschaftstest (DNA-Typisierung)
380 Euro
Untersucht werden Kind-Mutter-Putativvater, in Ausnahmefällen nur Kind und Putativvater.
Wird die Mutter des Kindes in die Untersuchungen mit einbezogen, erhält man wichtige Informationen - durch ihre Untersuchung entstehen keine zusätzlichen Kosten

3 ID-Karte ("genetischer Fingerabdruck"), DNA-Typisierung von Einzelpersonen
119 Euro

Wenn wir etwas für Sie tun können, schreiben oder rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne, das für Ihren konkreten Fall effektivste Vorgehen festzulegen.
 
 
   Kooperationspartner: Gemeinschaftspraxis für Humangenetik in Homburg